Krankenkassen in NRW fördern die Selbsthilfe gemeinsam auch in diesem Jahr mit rund 4 Millionen Euro
Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in NRW haben im Jahr 2012 rund vier Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
Darüber hinaus stellen AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, der BKK-Landesverband NORDWEST und die Ersatzkassen in NRW sowie Knappschaft, Landwirtschaftliche Krankenkasse und IKK classic den Selbsthilfegruppen und den landesweit agierenden Selbsthilfe-Organisationen krankenkassenindividuelle Fördermittel im Rahmen der Projektförderung zur Verfügung. Hierfür steht in diesem Jahr ein annähernd gleich hohes Fördervolumen wie für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung zur Verfügung.
Außerdem werden die gesetzlichen Krankenkassen in NRW in diesem Jahr einen Preis für kreative Projekte von Selbsthilfe-Landesorganisationen ausschreiben und eine Werbe-Kampagne für das Thema Selbsthilfe starten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de
Anlage:
Hintergrundinformationen zur Förderung der Selbsthilfe NRW durch die Krankenkassen/-verbände
Schon seit vielen Jahren unterstützen die Krankenkassen/-verbände in NRW die Selbsthilfe durch finanzielle Zuschüsse. Mit der Novellierung der gesetzlichen Grundlage zur Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen wurde ab dem 01.01.2008 eine parallele Förderstruktur eingeführt:
u die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung). Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Arbeit zur Verfügung gestellt. (z. B. für Porto, Telefon, Kopien….)
u die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung). Hier können die Krankenkassen individuelle Schwerpunkte ihrer Förderung setzen.
Die Ausgaben für die Selbsthilfeförderung sollen insgesamt im Jahr 2013 einen Betrag von 0,61 Euro je Versicherten umfassen und sind nach dem Wohnort der Versicherten aufzubringen.
50 Prozent der Fördermittel müssen in die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung fließen - unter Berücksichtigung von folgender Aufteilung:
- 6,1 Cent für Bundesorganisationen der Selbsthilfe
- 5,9 Cent für Landesorganisationen der Selbsthilfe
- 10,6 Cent für die Selbsthilfekontaktstellen
- 7,9 Cent für die regionalen Selbsthilfegruppen
Die übrigen 50 Prozent fließen in die krankenkassenindividuelle Förderung der verschiedenen Ebenen.
Krankenkassen in NRW fördern die Selbsthilfe gemeinsam mit rund 4 Millionen Euro im Jahr 2012
Die Krankenkassen/-verbände in NRW haben im Jahr 2012 rund
4 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Die Förderung geht mit:
Darüber hinaus stellen AOK NordWest, AOK Rheinland/ Hamburg, die BKK´n und die Ersatzkassen in NRW, sowie Knappschaft, Landwirtschaftliche Krankenkasse und IKK classic den Selbsthilfegruppen und den landesweit agierenden Selbsthilfe-Organisationen kassenindividuelle Fördermittel im Rahmen der Projektförderung zur Verfügung. Hierfür steht in diesem Jahr ein annähernd gleich hohes Fördervolumen wie für die Gemeinschaftsförderung zur Verfügung.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt in diesem Jahr eindeutig bei den Selbsthilfegruppen vor Ort. Damit soll das ehrenamtliche Engagement der Menschen gestützt werden, die sich trotz eigener Erkrankung für andere Betroffene einsetzen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de
Anlage:
Hintergrundinformationen zur Förderung der Selbsthilfe NRW durch die Krankenkassen/-verbände
Schon seit vielen Jahren unterstützen die Krankenkassen/-verbände in NRW die Selbsthilfe durch finanzielle Zuschüsse. Mit der Novellierung der gesetzlichen Grundlage zur Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen wurde ab dem 01.01.2008 eine parallele Förderstruktur eingeführt:
Die Ausgaben für die Selbsthilfeförderung sollen insgesamt im Jahr 2012 einen Betrag von 0,59 Euro je Versicherten umfassen und sind nach dem Wohnort der Versicherten aufzubringen.
50 Prozent der Fördermittel fließen in die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung:
- 5,9 Cent für Bundesorganisationen der Selbsthilfe
- 5,7 Cent für Landesorganisationen der Selbsthilfe
- 10,2 Cent für die Selbsthilfekontaktstellen
- 7,7 Cent für die regionalen Selbsthilfegruppen
50 Prozent fließen in die kassenindividuelle Förderung der verschiedenen Ebenen.