Leitfaden

In Ergänzung zur gesetzlichen Grundlage des § 20c SGB V und im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung hat der GKV-Spitzenverband gemeinsame und einheitliche Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 6. Oktober 2009 (kurz: "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung") entwickelt.

Diese Grundsätze wurden in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene, unter Beteiligung der Vertretungen der maßgeblichen Spitzenorganisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe entwickelt.

Darin sind die Voraussetzungen und Kriterien für eine finanzielle Förderung der gesundheitsbezogenen Aktivitäten von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen geregelt.

Die nachstehenden grundsätzlichen Ausführungen konkretisieren die gesetzliche Grundlage, beschreiben die beiden Förderstränge und die inhaltlichen Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung.