Pauschalförderung (Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung)
Die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung gilt als Pauschalförderung. Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für:
Hinweis: Anträge bis 300,00 EUR Antragssumme müssen nicht weiter begründet und nachgewiesen werden. Ist die Antragssumme höher als 300,00 € sind weitere Informationen (Anlage 2) notwendig.
Die vollständig ausgefüllten Anträge werden in einem regionalen Fördergremium der jeweiligen Stadt bzw. des Kreises besprochen. Diesem Gremium gehören alle Krankenkassen an sowie Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen. Die Koordinierung übernimmt jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter einer Krankenkasse – diese Federführung wechselt regelmäßig.
Senden Sie ihren Antrag bitte bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres an die jeweils federführende Krankenkasse bzw. an die beauftragte Selbsthilfekontaktstelle. Die Kontaktdaten finden Sie hier.